Mehr Behandlungsfreiheit für Therapeuten! So sieht es das neue TSVG vor. Doch was ändert sich genau?

Das neue Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), welches am 11.05.2019 in Kraft getreten ist, sieht so manche Änderung für das Gesundheitswesen vor. Einige davon betreffen auch Heilmittelerbringer. Neben den ab heute geltenden bundeseinheitlichen Höchstpreisen (hier mehr erfahren), sollen Therapeuten bald auch mehr Freiheiten bei der Durchführung ihrer Behandlungen bekommen. Wir haben das für Sie einmal kurz zusammengefasst.

Was ändert sich?

Zukünftig sollen Heilmittelerbringer über Auswahl, Dauer und Frequenz der Behandlung selber entscheiden können. Dies soll über Blankoverordnungen umgesetzt werden und nur für bestimmte Indikationen gelten. Die Diagnose und die Indikation werden dabei weiterhin vom behandelnden Vertragsarzt gestellt. Dieser bestimmt über die Blankoverordnung auch weiterhin, ob ein Therapeut zur Behandlung zugezogen werden soll. Ärzte sollen außerdem von der Austellung einer Blankoverordnung absehen könne, wenn es dafür medizinische Gründe gibt.

Für welche Indikationen wird es Blankoverordnungen geben?

Für welche Indikationen es Blankoverordnungen geben wird, wird Gegenstand von Verhandlungen zwischen den Therapeuten und dem GKV sein. Ferner ist das Einvernehmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung notwendig. Welche Indikationen der Blankoverordnung zugänglich sein werden, steht also noch nicht fest.

Wird es für Patienten einen Direktzugang zur Therapie geben?

Leider ist das nicht vorgesehen. Lediglich die Freiheit des Therapeuten über die Auswahl, Dauer und Frequenz der Behandlung zu entscheiden wird mit dem TSVG geschaffen. Der Zugang zur Behandlung selbst muss weiter über einen Arzt erfolgen.

Ab wann tritt diese Regelung in Kraft?

Frühstens ab dem 01.10.2020.

Was ändert sich sonst noch?

Die neunen Blankoverordnungen sind nicht die einzige Änderung, die das TSVG mit sich bringt. Ziele des Gesetzes sind außerdem der Abbau von Bürokratie, ein bundeseinheitliches Zulassungsverfahren sowie die Entkopplung von der Grundlohnsumme.

Weiter Artikel zu dem TSVG werden folgen. Wir werden Sie weiterhin auf dem Laufenden halten und Sie über Neuigkeiten informieren.

Ihr PraxWin-Team

(Stand: Juli 2019)