Videotherapie durch Heilmittelerbringer
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat mit Beschluss vom 15.10.2020 ein Beratungsverfahren zum Thema “Heilmitteltherapie als telemedizinische Leistung” eingeleitet.
Es soll geprüft werden, ob Leistungen von Heilmittelerbringern, welche nach der Heilmittelrichtlinie derzeit nur in der Praxis oder bei einem Hausbesuch beim Patienten erbracht werden dürfen, in Zukunft auch als Videotherapie erbracht werden können.