Bundeseinheitliche Rahmenverträge erst im Oktober
Im Rahmen der Corona-Krise wurden die Fristen für die Umsetzung der neuen bundeseinheitlichen Rahmenverträge auf den 01.10.2020. Ursprünglicher Termin war der 01.07.2020.
Ebenfalls verlängert wurde die Frist für die Festlegung der Indikationsschlüssel für die, mit der neuen Heilmittelrichtlinie kommenden Blankoverordnungen. Diese wurde vom 15.November 2020 auf den 01.03.2021 verschoben.