Änderungen im Heilmittlelkatalog ab dem 01.10.2020
Am 01.10.2020 tritt die neue Heilmittelrichtlinie in Kraft (hier mehr erfahren) und mit ihr ändert sich auch einiges im Heilmittelkatalog. Wir haben für Sie einen Überblick über die Änderungen.
Inhalt des Artikels
Zusammenfassung von Therapiegruppen
Im aktuellen Heilmittelkatalog gelten für den Bereich Physiotherapie 21 Diagnosegruppen, für die Ergotherapie 16 Diagnosegruppen und für die Logopädie 11 Diagnosegruppen. Der neue Heilmittelkatalog wird nun übersichtlicher. Erreicht wird dies durch die Zusammenfassung von Diagnosegruppen. Für die Physiotherapie gibt ab dem 01.10.2020 nur noch 12, die Ergotherapie 13 und die Logopädie 9 Diagnosegruppen. Auch innerhalb der Diagnosegruppen gibt es Änderungen, so wird künftig nicht mehr zwischen “vorrangigen” und “optionalen” Heilmitteln unterschieden (dazu unten mehr).
Leitsymptomatiken
In den unterschiedlichen Fachbereichen sind derzeit auch die Leitsymptomatiken unterschiedlich dargestellt und auch kodifiziert. Der neue HMK setzt hier auf eine fachübergreifend einheitliche Struktur der Leitsymptomatiken, wodurch diese vereinfacht werden. Die Leitsymptomatiken werden entweder nach Buchstaben kodiert oder als Klartext angegeben. Außerdem gibt es in Zukunft die Möglichkeit, eine individuelle Leitsymptomatik für den Patienten anzugeben, die nur den individuellen Angaben des HMK entsprechen muss.
Frequenzempfehlungen
Derzeit gibt es für jede Diagnosegruppe Frequenzempfehlungen. Der künftige HMK sieht für die jeweiligen Diagnosegruppen Frequenzspannen vor.
Heilmittel
Noch wird im Heilmittelkatalog zwischen vorrangigen und optionalen Heilmitteln unterschieden. Diese Unterscheidung fällt mit dem neuen HMK ab dem 01.10.2020 weg. Es muss sodann nur noch zwischen “vorrangigen” und “ergänzenden” Heilmitteln unterschieden werden. Die “optionalen Heilmittel” sind dann Bestandteil der “vorrangigen Heilmittel”.
Therapieziel
Noch im HMK angelegt, sind die Therapieziele in Zukunft unmittelbar in der Heilmittelrichtlinie geregelt.
Heilmittelverordnung
Zwar nicht im Heilmittelkatalog geregelt, aber dennoch praktisch ist die neuen Heilmittelverordnungen 13, welche ebenfalls ab dem 01.10.2020 verwendet wird. Es handelt sich um eine einheitliche Verordnung für alle Fachbereiche.
Ein Muster mit Erläuterungen der kassenärztlichen Bundesvereinigung finden Sie hier ->.