Neue Heilmittel-Richtlinie ab Oktober 2020
Der gemeinsame Bundesausschuss hat am 19.09.2019 eine überarbeitete Heilmittel-Richtlinie beschlossen. Welche Änderungen diese beinhaltet stellen wir Ihnen in diesem Artikel vor. Die neueHeilmittel-Richtlinie wird dabei weiterhin für alle Heilmittelerbringer gelten.
Inhalt des Artikels
Kein Regelfall mehr
Das komplizierte Regelfallsystem wird abgeschafft. Es soll zukünftig nicht mehr zwischen Erstverordnung, Folgeverordnung und Verordnung außerhalb des Regelfalls unterschieden werden. Stattdessen gibt es eine sich an dem Verordnungsfall “orientierende Behandlungsmenge” (so der Wortlaut des Beschlusses). Der verordnende Arzt orientiert sich an einer vorgegebenen Behandlungsmenge, allerdings kann er im Einzelfall von dieser abweichen, wenn es medizinisch geboten ist.
Außerdem fällt mit dem Wegfall der Verordnung außerhalb des Regelfalls, ebenfalls das teilweise von den Krankenkassen geforderte Genehmigungsverfahren weg.
“behandlungsfreies Intervall” nicht mehr entscheidend
Nach der bisherigen Regelung liegt nach einem 12-wöchigen “behandlungsfreien Intervall” ein neuer Regelfall vor. Künftig wird wird aber nur noch das Datum der letzten Verordnung entscheidend sein. Liegt es sechs Monate oder länger zurück, wird ein neuer Verordnungsfall ausgelöst.
Zusammenfassung von Diagnosegruppen
Durch das Zusammenfassen von Diagnosen, insbesondere im Bereich der Physiotherapie, wird der Heilmittelkatalog insgesamt übersichtlicher. Außerdem wird innerhalb der einzelnen Diagnosegruppen nicht mehr zwischen kurz- ,mittel -und langfristigen Behandlungsbedarf unterschieden werden. Es wird nur noch zwischen “vorrangigen” und “ergänzenden” Heilmitteln unterschieden.
Spätester Behandlungsbeginn nach 28 Tagen
Eine Behandlung darf künftig spätestens nach 28 Tagen anstatt der bisherigen 14 Tage begonnen werden. Außerdem soll es auf Verordnungen ein Feld für einen dringenden Behandlungsbedarf geben, welches der verordnende Arzt ankreuzen kann.
Flexiblerer Behandlungsfrequenzen
Die Frequenzempfehlungen werden im Heilmittelkatalog als einheitliche Frequenzspannen hinterlegt, z.B. “1-3 mal wöchentlich”. Dadurch können Behandlungstermine flexibler abgestimmt werden.
Verordnungen sind immer arztbezogen
Die Heilmittel-Richtlinie regelt ausdrücklich, dass der sich der Verordnungsfall sowie die orientierende Behandlungsmenge immer auf den jeweils verordnenden Arzt beziehen.
Verordnung mehrerer Heilmittel gleichzeitig
Mit Inkrafttreten der neuen HeilMR gibt es die Möglichkeit bis zu 3 Heilmittel gleichzeitig zu verordnen.
Diese Vorteile bringt die neue Heilmittel-Richtlinie
Insbesondere die Abschaffung des Regelfallsystems bringt Therapeuten Vorteile. Zum einen werden zeitraubende Rückfragen zwischen Arzt- und Therapiepraxis vermieden, zum anderen wird aber auch die Gefahr von fehlerhaft ausgestellten Verordnungen reduziert. Der Wegfall des Genehmigungsverfahren baut Bürokratie ab und entlastet sowohl Therapeuten als auch Patienten. Durch die Zusammenfassung von Diagnosegruppen wird der Heilmittelkatalog überschaubarer. Die flexibleren Behandlungsfrequenzen vermeiden ebenfalls Abstimmungen zwischen Therapeuten und Ärzten.
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