TI-Anbindung für Heilmittelerbringer – warum jetzt handeln sinnvoll ist

Die Telematikinfrastruktur (TI) bildet das sichere digitale Fundament im deutschen Gesundheitswesen: Ärzte, Therapeuten, Praxen, Krankenkassen und Kliniken werden über sie vernetzt, um Daten- und Informationsflüsse effizienter und sicherer zu gestalten.
Auch Heil- und Hilfsmittelerbringer werden Schritt für Schritt verpflichtet, sich an die TI anzubinden – und obwohl eine Fristverlängerung im Raum steht (siehe unten), sprechen viele Gründe dafür, jetzt die Initiative zu ergreifen.


Status & Fristlage

Nach dem Digitale‑Versorgung‑und‑Pflege‑Modernisierungs‑Gesetz (DVPMG) und § 360 SGB V war für Heil- und Hilfsmittelerbringer ursprünglich der 1. Januar 2026 als Pflichtstichtag für die TI-Anbindung vorgesehen. 

Allerdings ist jetzt zusammen mit verschiedensten Verbänden eine geplante Verschiebung auf den 1. Oktober 2027 im Gespräch. 

Eine Verschiebung mag auf den ersten Blick wie eine Entlastung wirken – doch gerade deswegen ist es ratsam, sich jetzt schon vorzubereiten.


Vorteile der frühzeitigen Anbindung

1. Ruhigere Vorbereitung statt Zeitdruck

Wer frühzeitig anschließt, kann Technik, Abläufe und Mitarbeiterschulungen in Ruhe planen. Bei vielen Praxen könnte hingegen ein Last-Minute-Anschluss den Stress erhöhen: Lieferengpässe bei Konnektor/Gateway, Karten (z. B. eHBA/SMC-B) oder Schulungsaufwand sind dann wahrscheinlicher.
Frühzeitiges Handeln bietet somit einen strategischen Vorteil.

2. Finanzielle Förderung & Refinanzierung nutzen

Ein wesentlicher Vorteil: Heilmittelerbringer, die an die TI angeschlossen sind, haben Anspruch auf eine monatliche TI-Pauschale, mit der Ausstattungs- und Betriebskosten erstattet werden. 
Aus der Vereinbarung heißt es ausdrücklich: „Ab dem 1. Juli 2024 … eine monatliche Tele­matikinfrastruktur-Pauschale (TI-Pauschale)“ für zugelassene Heilmittelerbringer. 
– In der Praxis heißt das: Je früher Sie den Anschluss technisch realisiert haben, desto länger können Sie profitieren.
– Voraussetzung ist ein funktionsfähiger Anschluss, Nachweise über Komponenten-/Dienst-Verfügbarkeit und Antragstellung über das Portal des GKV‑Spitzenverband. 
Damit ergibt sich: Wer früh handelt, verpasst nicht nur keinen Zuschuss – sondern sichert sich eine längere Zeitspanne mit Förderanspruch.

3. Wettbewerbsvorteil und Zukunftssicherheit

Praxen, die sich aktiv mit der TI-Einbindung auseinandersetzen, positionieren sich als moderne, digital vernetzte Partner im Gesundheitsnetzwerk. Ärzte, Krankenkassen und Patienten erwarten zunehmend digitale Prozesse – wer früh dabei ist, kann mitspielen statt hinterherzurennen.

4. Stau vermeiden

Wenn sehr viele Praxen erst kurz vor der Pflicht aktiv werden, droht ein „Stau“: Anbieter überlastet, Technik knapp, Kosten höher, Termine länger. Wer jetzt handelt, reduziert dieses Risiko. Verbände warnen davor, dass eine Verschiebung der Pflicht zwar mehr Zeit bringt – aber genau den Stau gerade wahrscheinlicher macht.


Was ist bei der Umsetzung konkret zu beachten?

Damit Ihre Praxis erfolgreich an die TI angeschlossen werden kann, sollten folgende Schritte im Blick sein:

  1. eHBA (elektronischer Heilberufsausweis) für Praxisinhaber bzw. verantwortlichen Therapeuten beantragen.
  2. SMC-B (Institutions-/Praxisausweis-Karte) für Ihre Praxis. Beide Karten sind Voraussetzung für den Anschluss. 
  3. Technische Ausstattung: Konnektor oder TI-Gateway, Kartenterminal (z. B. eHealth-Kartenterminal mit gSMC-KT), Internetzugang, Praxissoftware mit TI-Fachanwendungen (z. B. KIM) müssen installiert und funktionsfähig sein.
  4. Nachweise einreichen & Antrag stellen: Im Antrag der GKV-Spitzenverband wird über das Portal die Eigenerklärung abgegeben. Erst mit vollständigen Nachweisen wird die TI-Pauschale ausgezahlt. 
  5. Mitarbeiter schulen & Abläufe anpassen: Technik allein reicht nicht – damit der Nutzen sich zeigt, sollten Mitarbeitende geschult und Prozesse angepasst werden (z. B. Nutzung von KIM statt Fax, Vorbereitung auf die spätere elektronische Heilmittelverordnung „eVO“). 

Warum eine Verschiebung der Pflicht kein Grund zum Abwarten ist

Auch wenn die Frist zur verbindlichen Anbindung von 1. Januar 2026 auf 1. Oktober 2027 verschoben werden soll, sollten Sie nicht in Passivität verfallen:

  • Die technische Vorbereitung bleibt nötig – sie wird nicht automatisch einfacher oder günstiger, nur weil das Datum weiter hinten liegt.
  • Wer wartet, hat weniger Spielraum für Ruhe, Auswahl und Schulung.
  • Frühanschluss heißt: Sie sind besser aufgestellt, wenn die späteren Schlüsselanwendungen (z. B. die elektronische Heilmittelverordnung, eVO) kommen.

Fazit

Für Heilmittelerbringer gilt: Die TI-Anbindung ist mehr als eine Pflichtaufgabe – sie ist ein strategischer Schritt Richtung Zukunft. Wer jetzt schon aktiv wird, sichert sich:

  • Möglichst langen Förderzeitraum durch TI-Pauschale
  • Mehr Ruhe und Raum für Technik, Abläufe und Schulung
  • Wettbewerbsvorteil durch moderne Praxis-Digitalisierung
  • Vermeidung von Last-Minute-Stress und Engpässen

Wir empfehlen: Nehmen Sie das Thema TI nicht erst kurz vor der Pflicht in Angriff – gehen Sie schon heute in die Planung, informieren Sie sich über Ihre Anbieter-Optionen, prüfen Sie die Technik und starten Sie mit der Antragstellung zur Refinanzierung. Ihre Praxis-Digitalisierung kann somit in Ruhe und vorausschauend erfolgen – und nicht unter Zeitdruck.